Genehmigungen

Genehmigungen

Allgemeine Bestimmungen über Genehmigungen der Wohnungsbaugesellschaft Ostholstein mbH

  1. Genehmigungen Tierhaltung:
    Tierhaltung, insbesondere Hunde- und Katzenhaltung, ist genehmigungspflichtig. Kampfhunde bzw. Hunde mit ähnlichem Verhaltensmuster sowie große Hunde können grundsätzlich nicht genehmigt werden.
  2. Veränderungen:
    Veränderungen, die Sie in Ihrer Wohnung vornehmen möchten (z.B. Neuverfliesung der Küche, Umgestaltung des Badezimmers, Verlegen von Parkett oder Laminat), sind zustimmungspflichtig. Bitte wenden Sie sich zuerst an den zuständigen Sachbearbeiter.
  3. Antennen:
    Das Aufstellen bzw. Anbringen von Parabol- und anderen Antennen ist grundsätzlich untersagt, da in allen unseren Wohnanlagen eine ausreichende Programmversorgung gewährleistet ist.
  4. Terrasseneinzäunung:
    Das Einzäunen des Terrassengrundstücks sowie das Bepflanzen der Grundstücksgrenzen (z.B. Hecke) bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Vermieter. Bitte wenden Sie sich Vorwege an den zuständigen Sachbearbeiter, um mögliche Varianten zu besprechen.
  5. Anbringen von Markisen:
    Das Anbringen einer Markise ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Für etwaige Schäden durch unsachgerechte Montage am Gebäude haftet der Mieter.
  6. Untervermietung:
    Eine Untervermietung ist genehmigungspflichtig.
  7. Andere Nutzung:
    Eine andere Nutzung als die mietvertraglich vereinbarte kann nicht genehmigt werden.

Bitte bedenken Sie:

Die Wohnungsbau Gesellschaft Ostholstein mbH kann nur dann Genehmigungen erteilen, wenn Belästigungen oder Beeinträchtigungen für Grundstück, Haus und andere Mieter ausgeschlossen werden können.